Den ganzen Makler zum halben Preis!*

das bekommen Sie bei uns als Verkäufer

Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen – klar, fair und ohne als Doppelmakler aufzutreten! 

Mit unserem zukunftsweisenden Modell nach § 656d BGB teilen Sie die Provisionskosten gerecht und profitieren von maximaler Transparenz und Professionalität. 

So heben wir uns deutlich von der Masse ab.

☎  +49 (0) 9521 2274

::: WOW - den Makler ganz für sich und nur die Hälfte dafür bezahlen?

Ja, das geht: 

Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse – keine Doppelmaklertätigkeit!
Anders als viele Makler, die sowohl für Käufer als auch für Verkäufer tätig sind (sog. Doppelmakler), vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen als Verkäufer.  

Das bedeutet:

  • Klare Loyalität: Sie können sicher sein, dass wir uns vollständig auf Ihre Ziele konzentrieren – einen guten Verkaufspreis, ein durchdachtes Werbekonzept - wir geben alles für Ihre Immobilie.
  • Maximale Verhandlungsstärke: Unsere Priorität ist es, für Sie als Verkäufer ein gutes Ergebnis zu erzielen. Käufer treten wir neutral, aber nicht beratend gegenüber.
  • Vertrauen und Transparenz: Kein Interessenkonflikt, keine Doppelrollen – wir sind zu 100% Ihr Partner.

 


Ihr Vorteil:
Ein Makler, der nur für Sie arbeitet.
Unsere Arbeitsweise sorgt dafür, dass Sie von einer individuellen Betreuung und einem zielgerichteten Einsatz unserer Expertise profitieren. Mit uns haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Interessen immer im Mittelpunkt stehen – ohne Kompromisse.

Wie funktioniert das in der Praxis?
Maklervertrag mit dem Verkäufer:
Als Verkäufer beauftragen Sie uns, Ihre Immobilie zu vermarkten. Dafür wird eine Gesamt-Maklerprovision in Höhe von 7,14 %, inkl. MwSt., vereinbart.
Abwälzungsvereinbarung gemäß § 656d BGB:
Im Kaufvertrag wird vereinbart, dass der Käufer die Hälfte der Maklerprovision übernimmt. Dadurch trägt jede Partei jeweils 3,57, % inkl. MwSt.. 

Hinweis: Sie als Verkäufer sind vollkommen frei in Ihrer Entscheidung, ob Sie die Maklerprovision voll tragen oder bis zur Hälfte auf den Käufer übertragen möchten.

Warum ist das fair?
Unsere Regelung sorgt dafür, dass alle von einem professionellen Maklerservice profitieren – ohne eine übermäßige Belastung für eine Partei. Verkäufer sparen bares Geld, und Käufer können sich auf transparente Kostenstrukturen verlassen.
Lassen Sie sich individuell beraten!
Ob Sie Ihre Immobilie verkaufen oder ein neues Zuhause suchen: Wir sind für Sie da!

  • Für Verkäufer: Lassen Sie sich zeigen, wie Sie mit unserer Provisionsregelung mehr aus Ihrem Verkauf herausholen können.
  • Für Käufer: Finden Sie Ihre Traumimmobilie mit fairen und klaren Konditionen.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung!


*Hinweise zur rechtlichen Grundlage
Unsere Provisionsregelung entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 656d BGB und wird individuell im Maklervertrag festgelegt. 
Wir schließen bei einem EFH/EFH mit ELW/einer ETW nur mit dem Verkäufer einen Makler-Vertrag und sind nur diesem verpflichtet. Gemäß § 656d BGB ist vorgesehen, dass der Verkäufer eine Provision in Höhe von 3,57%, incl. MwSt., auf den Käufer abwälzt.

Ihr Verkaufsvorteil mit uns: Spitzenservice - halbe Provisionskosten


Den ganzen Makler zum halben Preis - WOW!!



Ihre Vorteile mit unserer fairen Regelung gemäß § 656d BGB
Was bedeutet das für Sie als Verkäufer?

  • Kostensparnis: Bei der normalen alleinigen Interessenwahrung werden sonst meist 7,14 %, inkl. MwSt., als Innenprovision aufgerufen. Sie zahlen bei uns nur die Hälfte der üblichen Gesamtprovision von 7,14 %, inkl. MwSt. - also  3,57 %, inkl. MwSt. - bekommen jedoch 100 % unserer Aufmerksamkeit! 
  • Mehr Attraktivität für Ihre Immobilie: Mit geteilten Kosten bleibt Ihr Angebot auch für Käufer besonders interessant.
  • Transparenz und Planungssicherheit: Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen.
  • Geringere Absprungrate bei der Anforderung der Unterlagen, da keine Verträge mehr mit den Interessenten geschlossen werden müssen.


Was bedeutet das für Käufer?
Auch Käufer profitieren von unserer fairen Provisionsregelung. Sie zahlen ebenfalls nur die Hälfte der Maklerprovision (3,57 %, inkl. MwSt.) und erhalten dabei:

  • Faire Kostenaufteilung: Die Maklerkosten sind für alle transparent und gerecht geregelt.
  • Attraktive Angebote: Dank der geteilten Kosten wird der Kauf einer Immobilie für Sie finanziell überschaubarer.
  • Die Interessenten müssen keinen Makler-Vertrag mehr mit uns schließen - wir müssen nicht über das Widerrufsrecht belehren und können so schneller an die Arbeit gehen.



Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 656d Vereinbarungen über die Maklerkosten

(1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt.
(2) § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

100% Leistung garantiert

Unsere Leistungsgarantie für Verkäufer
::: Bei uns bekommen Sie 100% unseres Wissens, Könnens und unserer Erfahrung für Ihre Immobilie und ein gutes Gelingen beim Verkauf!
Das ist unsere Leistungsgarantie für Sie und Ihr Vorhaben.


Das garantieren wir Ihnen mit unserem guten Namen - Ihre Immobilienexperten vor Ort
Adrian & Irene Degel





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