IMMOBILIENSPRECHSTUNDE

 

Ihre Fragen rund um die Immobilie

Diese beantworten wir Ihnen gerne persönlich in unserer kostenlosen Immobiliensprechstunde

Einladung zu unserer wöchentlichen Immobiliensprechstunde


Wann?

  • jeden Montag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

Wo?

  • in unseren Geschäftsräumen der BVFI-Regionaldirektionen Haßfurt - Schweinfurt und Kitzingen - Würzburg

in der Jahnstr. 2   I    97437 Haßfurt    


Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin, damit es nicht zu Wartezeiten kommt. bzw. auch wegen Corona telefonisch unter 09521 2274 oder mit unten stehendem Formular.

Für eine Marktpreiseinwertung oder für Fragen zu einem geplanten Verkauf vereinbaren wir gerne jederzeit einen Termin vor Ort bei Ihnen an der Immobilie. Sie erreichen uns per Mail oder noch besser telefonisch.


Für eine Marktpreiseinwertung oder für Fragen zu einem geplanten Verkauf vereinbaren wir gerne jederzeit einen Termin vor Ort bei Ihnen an der Immobilie. Sie erreichen unper Mail oder noch besser telefonisch.





AKTUELLE NEWS 

der Regionaldirektionen des Bundesverbands der Immobilienwirtschaft (BVFI) für Kitzingen - Würzburg und Schweinfurt - Haßfurt


Mietpreisbremse im Landkreis Kitzingen


degel-immobilien MAINFRANKEN - die Regionaldirektion des Bundesverbands für die Immobilienwirtschaft (BVFI) für Kitzingen - Würzburg informiert:
MIETPREISBREMSE
Ab dem 1. Januar 2023 fallen sechs Gemeinden aus dem Raum Kitzingen darunter: Abtswind, Albertshofen, Dettelbach, Martinsheim, Rüdenhausen und Wiesenbronn.
Das heißt:

  • In den erfassten Gebieten darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse allerdings ausgenommen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen.
  • In den o.g. Städten und Gemeinden gilt neben der Mietpreisbremse auch eine reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen, das heißt, Vermieter dürfen die Miete in laufenden Mietverhältnissen um nicht mehr als 15 Prozent (anstatt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen.
  • Zudem verlängert die Mieterschutzverordnung die Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung von vermietetem Wohnraum in Eigentumswohnungen. Erwerber können den Mietern erst nach Ablauf von zehn Jahren (anstatt drei Jahren) seit der Veräußerung zum Zwecke des Eigenbedarfs oder der Verwertung kündigen.

Sollten Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!
Direktkontakt
☎  +49 (0) 9521 2274
📧 info@degel-immobilien.de



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